Selbstsicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit, oder ein komischer Motorbootführerschein der Feuerwehr
Klar, als Inhaber einer Segelschule kennt man sich mit den deutschen Sportbootführerscheinen aus. Auch weiß man was so alles im benachbarten Ausland an Papieren ausgestellt (ganz Wild ist hierbei wohl Österreich – da hat in der Vergangenheit nahezu jeder Verein einen eigenen „Führerschein“ vergeben) wird und wie diese Scheine dann bei uns anerkannt werden, oder eben auch nicht.
Dieses Wissen stellt man dann natürlich auch so nach außen dar und unterstreicht das KnowHow mit selbstsicherem Auftreten. Eh klar, muss fast so sein.
Etwas weniger selbstsicher wurde dann aber zugegebenermaßen mein Auftreten, als mir ein Schüler von mir einen „Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt“, welcher von einer bayerischen Feuerwehrschule ausgestellt wurde, unter die Nase gehalten hat.
Klar erster Gedanke: Gilt nicht, ist feuerwehrintern! Doch dann fiel mein Blick auf den Vermerk „Der Feuerwehr-Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt ist ein amtlicher Berechtigungsschein der Sportbootführerscheinverordnung Binnen nach §3, Abs. 2, Nr. 2 vom 22. März 1989 (BGBl, I, Seite 536)“. Aha dachte ich mir, muss ich mal nachfragen bzw. nachrecherchieren, was es denn nun genau mit diesem Schein auf sich hat. Und siehe: Tatsächlich ist dies ein amtlich anerkannter Schein, der quasi den Amtl. Sportbootführerschein Binnen beinhaltet.
Fazit: Schüler glücklich und ich um eine Erfahrung reicher! Dann klappt es auch wieder mit dem selbstsicheren Auftreten.

